Der absolute Spitzenreiter unserer Widersprüche gegen die Nicht-Ge nehmigungen ärztlicher Verordnun- gen über unser Servicemodul hp-wi- derspruch.de ist die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden. Es hat den Anschein, als würden konsequent alle Verordnungen für chronische Wunden von Seiten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbei ter der Krankenkassen zunächst ab gelehnt werden. Grund dafür ist allein ein finanzieller: Die Wundversorgung einer chronischen und schwer hei lenden Wunde ist teurer! Als Beispiel betrachten wir den Rahmenvertrag nach § 132a Abs. 4 SGB V – Nordrhein Westfalen:
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