Public Health Forum , Elsevier Verlag Heft 2-2024, Jahrgang 32) ISSN 1876-4851 Seite(n) 153 bis 156 DOI: 10.1515/pubhef-2024-0009 CareLit-Dokument-Nr: 318600 |
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Zusammenfassung: Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben Anspruch auf Nachteilsausglei- che und Teilhabeleistungen, um am Studium teilhaben zu können. Insbesondere Studierende mit unsichtbaren Beeinträchtigungen verzichten aber häufig auf die Bean- tragung von Nachteilsausgleichen. Empfehlenswert ist eine stärkere Sensibilisierung der Lehrenden, der Ausbau von Beratungsangeboten sowie eine Verlagerung der Entschei- dungskompetenzen über Nachteilsausgleiche.
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