Was war passiert? Eine Ergotherapeutin wurde von ihrem Arbeitgeber, einem Kranken haus, zunächst um zwei Entgeltgruppen höhergruppiert (EG 8 auf EG 9 b). Sie erhielt einen entsprechenden Änderungsvertrag. Zwei Jahre danach wurde sie – trotz des widersprechenden Personalrats – korrigierend in die Entgeltgruppe 9 a TVöD/VKA zurückgruppiert. Sie klagte dagegen, da sie aufgrund der überwiegenden Arbeit mit Demenzpatienten in die EG 9 b einzugruppieren sei.
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