eitsätze des Gerichts: 1. Verzögerungen bei der Begut achtung durch den Medizini schen Dienst können einer Pfle gekasse zugerechnet werden. 2. Pflegekassen haben ausrei chende Maßnahmen zu ergrei fen, um eine Verschleppung des Widerspruchsverfahren durch den Medizinischen Dienst zu ver hindern
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