Zur Dokumentation unserer Arbeitszeit in der Praxis füllen wir monatlich einen Stun denzettel aus, indem wir die abgeleisteten Therapie einheiten eintragen. Gleichzeitig sollen wir unsere Termine auch im Praxiskalender pf legen. Ist dieser doppelte Aufwand nötig? Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Erfassung der Arbeitszeit?
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