PRIVATE CHATGRUPPEN SIND KEIN RECHTSFREIER RAUM. Von daher war, laut Urteil des Bundesarbeitsge richts vom 24. August 2023 (2 AZR 17/23), die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers gerecht fertigt, der dort unter anderem zu Gewalt gegen andere Mitarbeitende des Unternehmens aufgerufen hat.
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