Die direkten Wege zur Arbeit und wieder zurück nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch ein Abweichen vom direkten Arbeitsweg kann unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert sein. Dabei muss aber ein aus reichender Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestehen bleiben.
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