Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Die Überprüfung der Fälligstel lung eines Zwangsgelds erfolgt im Wege der allgemeinen Fest stellungsklage gern. § 43 Abs. 1 VwGO, während die erneute An drohung von Zwangsgeldern mit der Anfechtungsklage gern. § 42 Abs. 1 VwGO angreifbar ist
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