Der Begriff «frei praktizierende Hebamme» wird im Zusammenhang mit dem Inkraft-. treten des Gesetzes über die Gesundheitsberufe am 1. Februar 2020 schrittweise durch den Begriff «Hebamme in eigener fachlicher Verantwortung» ersetzt. Im Folgenden wird erläutert, was sich hinter dieser neuen Terminologie verbirgt.
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