Unbefristete Regelfinanzierung der öffentlichen Hand für den Auf- und Ausbau sowie den lau fenden Betrieb eines qualitätsgesicherten Versorgungsangebots. Mit den auf Grundlage des Hospiz- und Palliativfondsgesetzes (HosPalFG) zur Verfügung gestellten Zweckzuschüssen unter stützt der Bund die Länder langfristig bei der Umsetzung eines österreichweiten, bedarfsgerechten und nach einheitlichen Kriterien organisierten Hospiz- und Palliatiwersorgungsangebots für un heilbar erkrankte und sterbende Menschen und ihre An- und Zugehörigen. Deren bedürfnisange passte Unterstützung steht im Mittelpunkt des Gesetzes und ist aufgrund der zunehmenden An zahl von chronischen Erkrankungen und Multimorbiditäten sowie der demografischen Entwick lung von wachsender Bedeutung.
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