m vorliegenden dritten Teil der Artikelserie zu Strafta- ten im Krankenhaus wird näher auf erste arbeitsrechtli- che Aspekte eingegangen. Während im ersten Teil des Aufsatzes der Frage nachgegangen wurde, „Anzeigen oder nicht anzeigen “, soll es nachfolgend um Hand- lungsoptionen bzw. -verpflichtungen für die Geschäfts- führung eines Krankenhauses gehen. Mit dem „Wissen“ verantwortungsvoll umzugehen, dass innerhalb einer Fachabteilung im Krankenhaus ein bestimmter Kollege „in Verdacht“ steht, er habe Patienten getötet, ist kom- plex. Eine Gemengelage unterschiedlichster Interessen gilt es zu berücksichtigen. Im nächsten Beitrag werden dann konkrete Schritte zur Sachverhaltsaufklärung erläu- tert
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