n den letzten Monaten gab es zwei neue gerichtliche Entscheidungen, die das Verbot von Eigenblutbehandlungen durch Heilpraktiker bestätigten. Unser Teil 1 zu diesem Thema befasste sich in der Mai-Ausgabe mit den Grundsätzen der Eigenbluttherapie und den gesetzlichen Voraussetzungen, die für die behördliche Erlaubnis zur Anwendung dieser Therapiemethode vorliegen müssen. Teil 2 der Reihe stellt dar, wie die Gesundheitsämter diese Normen und Empfehlungen in der Praxis umsetzen und welche Rechtsmittel gegen einzelne Untersagungsbescheide eingelegt wurde
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