Vorbemerkung Anders als im Krankenhaussektor verfügt der Bund über kei- ne Gesetzgebungskompetenz, planerische Eingriffe im Pflege- markt vorzunehmen. Den Ländern sind mit dem konsequent wettbewerblich ausgerichteten Sozialleistungsrecht der Lang- zeitpflege ebenfalls die Hände gebunden, wenn es um ver- bindliche Planungsvorgaben geht. Man setzt(e) auf den Markt. Der hat sich zu einem weithin unregulierten Anbietermarkt entwickelt. Infrastrukturdefizite nehmen zu, gleichwertige Le- bensbedingungen in der Pflege werden in Deutschland nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Der Sicherstellungsauf- trag in der Pflege ist eher appellativ. Welche Steuerungsopti- onen gibt es unter diesen Bedingungen für Länder und Kom- munen in der Langzeitpflege?
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