1. Der Personalrat muss prüfen, ob er dienststellenin ternen Sachverstand heranziehen kann, bevor er einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu stritten Rechtsfra gen außerhalb eines Beschlussverfahrens beauftragt. 2. Das bedeutet, dass vorrangig in der Dienststelle tätige Juristen heranzuziehen sind
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