Krankenhausreform:
16 gegen 1?
Die Krankenhausreform löst in den Ländern großen Widerstand aus. Auch Ärzteverbände, Krankenkassen und Kliniken sprechen sich gegen die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach aus. Das Bundeskabinett stimmte dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zwar zu, bei der ersten Lesung im Bundestag hagelte es jedoch parteiübergreifend Kritik. Sollte der Bund die Vorschläge der Länder nicht aufgreifen, drohen diese mit dem Gang in den Vermittlungsausschuss. Vorgesehen ist bzw. war prinzipiell ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2025.
Die Krankenhausreform sieht die Einführung von 65 Leistungsgruppen vor, die bundesweit gleiche Qualitäts- und Ausstattungskriterien vorgeben. Die Bundesländer sollen dann im Rahmen ihrer Krankenhausplanung den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuordnen. Für die vergebenen Leistungsgruppen ist eine Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der Betriebskosten geknüpft. Der Rest, sprich 40 Prozent, soll weiterhin über DRGs finanziert werden.
Kommentar Reinhard Schaffert, Geschäftsführer Klinikverbund Hessen e. V.
Die Notwendigkeit einer Krankenhausreform ist unstrittig, insbesondere das zentrale Element der Krankenhausplanung mit Leistungsgruppen. Doch der Entwurf des KHVVG geht weit über das NRW-Modell hinaus – und hier beginnen die Probleme" /> Krankenhausreform:
16 gegen 1?
Die Krankenhausreform löst in den Ländern großen Widerstand aus. Auch Ärzteverbände, Krankenkassen und Kliniken sprechen sich gegen die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach aus. Das Bundeskabinett stimmte dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zwar zu, bei der ersten Lesung im Bundestag hagelte es jedoch parteiübergreifend Kritik. Sollte der Bund die Vorschläge der Länder nicht aufgreifen, drohen diese mit dem Gang in den Vermittlungsausschuss. Vorgesehen ist bzw. war prinzipiell ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2025.
Die Krankenhausreform sieht die Einführung von 65 Leistungsgruppen vor, die bundesweit gleiche Qualitäts- und Ausstattungskriterien vorgeben. Die Bundesländer sollen dann im Rahmen ihrer Krankenhausplanung den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuordnen. Für die vergebenen Leistungsgruppen ist eine Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der Betriebskosten geknüpft. Der Rest, sprich 40 Prozent, soll weiterhin über DRGs finanziert werden.
Kommentar Reinhard Schaffert, Geschäftsführer Klinikverbund Hessen e. V.
Die Notwendigkeit einer Krankenhausreform ist unstrittig, insbesondere das zentrale Element der Krankenhausplanung mit Leistungsgruppen. Doch der Entwurf des KHVVG geht weit über das NRW-Modell hinaus – und hier beginnen die Probleme" />


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