Anästhesiologie und Intensivmedizin , Aktiv Druck & Verlag Heft 7-8-2024, Jahrgang 49) ISSN 0170-5334 Seite(n) 395 bis 402 DOI: 10.1055/a-2216-8474 CareLit-Dokument-Nr: 319937 |
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Zusammenfassung Mit Beginn des Jahres 2023 haben sich in der Regelung für das ambulante Ope- rieren in Deutschland erhebliche Ände- rungen ergeben, die in einem trilateralen Vertrag der Selbstverwaltung zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassen - ärztlichen Bundesvereinigung niederge- legt wurden. Hier wurden unter anderem in einem Katalog Tatbestände angege- ben, unter denen eine Operation nicht oder nur fraglich ambulant durchgeführt werden sollte. In diesem Katalog wurde zum Patientenalter ausgeführt: „Bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres kann eine stationäre Durchführung einer Leis- tung begründet sein.“ Diese Formulie- rung für sich bedeutet, dass Kinder ab einem Jahr regelhaft ambulant zu ope- rieren sind
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