Fall 291 Frau S., die als Altenpflegerin im Pflegeheim St. G. tätig und schwanger ist, möchte gegen ihre Kündi gung arbeitsgerichtlich vorgehen. Sie beruft sich auf das Verbot, einer Schwangeren zu kündigen. Allerdings ist die dreiwöchige Klagefrist verstri chen, sodass die Kündigungsschutzklage norma lerweise als verspätet abgewiesen werden müsste.
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