Die DGHWi begrüßt den expliziten Hinweis auf das Verbot des sogenannten Babyfernsehens. Die DGHWi hält es hingegen für sinnvoll, im Rahmen der Aufklärungspflicht dieser Versicherteninformation, Schwangere auf die eingeschränkte Aussagekraft der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung und mögliche Auffälligkeiten, welche nur durch eine Feindiagnostik erkannt werden könnten, hinzuweisen. Nur so kann von der Schwangeren eine informierte Entscheidung getroffen werden.
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