Der Gemeinsame Bundesausschusses (G- BA) hat die Definition der Wundauflagen geändert; seit dem 20.08.2020 wird ver- sucht, Wundauflagen in solche einzutei- len, die erstattet werden, und solche, die nicht erstattet werden. Seit dem Inkraft- treten der Arzneimittel-Richtlinie zu Wundauflagen des G-BA am 2. Dezem- ber 2020 gibt es eine Verpflichtung der Hersteller zum Nutzennachweis für so- genannte sonstige Produkte zur Wund- behandlung.
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