Silberhaltige Wundauflagen gehören zu den Grundpfeilern der (adjuvanten) Be- handlung infizierter akuter und chroni- scher Wunden. Seit Oktober 2022 sind die Wundverbandstoffe mit Silber wieder neu in der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt [1], was bedeutet, dass deren vollumfängliche Vergütung durch die obligatorische Krankenpflege- versicherung in der Schweiz nun klar ge- regelt ist und Patientinnen und Patien- ten mit Wundinfekten wieder nach aktu- eller Evidenz behandelt werden können [2]. Der Einsatz silberhaltiger Verbände ist auf Wunden mit lokaler oder systemi- scher Infektion beschränkt und die An- wendungsdauer laut aktueller MiGeL- Liste auf 30 Tage limitiert [1]. In Ausnah- mefällen kann eine Verlängerung mit Zu- stimmung des Versicherers erfolgen
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