. Einleitung Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonven- tion im Jahr 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die in der Konvention formulierten Rechte zu gewährleisten bzw. darauf hinzuwirken. Insbesondere das Recht auf Teilhabe an Bildung (inklusive der Berufsausbildung) und das Recht auf Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung sind entscheidend für eine vollumfängliche gesellschaftliche Teilhabe von Men schen mit Behinderungen. Entsprechende sozialpolitische Voraussetzungen wurden seitdem z.B. durch Anpassungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, im Behinderten gleichstellungsgesetz und in den Sozialgesetzbüchern, insbe sondere durch das Bundesteilhabegesetz und das Teilhabe stärkungsgesetz geschaffen.
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