§2 Abs. 1a SGB V nimmt eine Sonderstellung im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversi cherung ein. Die Vorschrift steht im Spannungsverhältnis zwischen dem verfassungsrechtlich ge botenen Mindestleistungsniveau zugunsten lebensbedrohlich Erkrankter im Einzelfall und der Schutzpflicht gegenüber der Versichertengemeinschaft durch die im SGB V und im Arzneimittel recht enthaltenen Qualitätssicherungsmechanismen. Gegenstand dieses Beitrags ist die Analyse der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anwendung des §2 Abs. 1a SGB V.
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