Bei der Erstellung eines Kostenvor- anschlages für die Sachleistungen gibt es noch einige Punkte, die zu be- achten wären: • In keiner dem Autor bekannten Ver- gütungsvereinbarung ist die Form der Kostenvoranschläge verpflich- tend vorgegeben. In einigen Län- dern wie zum Beispiel Bayern gibt es ein ‚Muster‘, das man verwenden kann. Es ist aber nicht zwingend!
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