Hintergrund/Ziele und Forschungsfragen: Gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf alle notwendigen medizinischen Leistungen, die zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Es ist jedoch schwierig, den Nutzen einer neuen Methode zu bewerten, wenn man nur wenig über die neue Methode weiß. Ausreichendes Wissen, z.B. über Studienergebnisse in ausreichender Qualität, ist allerdings Voraussetzung für die Anerkennung einer neuen Methode im Gemeinsamen Bundesausschuss. Verbreitung und Anwendungshäufigkeit neuer Methoden werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst, beispielsweise durch die Einfachheit der Verfahren, die Nachfrage, den zu erwartenden Gewinn sowie den Einfluss der Medien. Das vorhandene Wissen um den Nutzen einer Methode spielt eher eine Nebenrolle. Deshalb vergeht oft zu viel Zeit, bis eine nutzbringende Innovation allen Patienten zur Verfügung steht. Dagegen verbrauchen Schein-Innovationen ohne echten zusätzlichen Nutzen wertvolle Ressourcen. Schlussfolgerungen und Diskussion: Einen Ausweg aus diesem Dilemma könnte eine zeitlich begrenzte kontrollierte Zulassung von Methoden bieten. In einer solchen Phase könnten einige Ärzte und Krankenhäuser zugelassen werden, die eine neue Methode auf qualitativ hohem Niveau anwenden. Neben Qualitätsanforderungen an Personal, Technik und Prozesse könnten Mindestmengen und sinnvolle Indikationen festgelegt werden. In diesem Rahmen durchgeführte Studien würden es viel früher als heute erlauben, Aussagen zum Nutzen einer neuen Methode zu treffen. Als einen ersten Schritt in diese Richtung bieten die Spitzenverbände der Krankenkassen interessierten Forschern, Leistungserbringern und Anbietern aus der Industrie eine kostenlose Innovationsbegleitung an. Ziel einer solchen Beratung ist es in erster Linie, praxisnahe Informationen über die Verfahrensweise des Gemeinsamen Bundesausschusses weiterzugeben und gemeinsam zu erörtern, wie der Nutzen einer neuen Methode bewertet werden könnte.

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