Einleitung: Deutschland hat sich zur Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005 verpflichtet. Zweck der IGV (2005), welche im Jahr 2007 in Kraft getreten sind, ist die Verhinderung der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten. Dabei soll der internationale Reiseverkehr und Handel möglichst wenig beeinträchtigt werden. Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die für den Bereich der übertragbaren Krankheiten zuständige nationale Behörde. Wir ziehen Bilanz über die Anwendung der IGV (2005) in den Jahren 2007 bis 2011.

Methoden: Wir werteten IGV-bezogene Ereignisse nach folgenden drei Schweregraden aus:

Ereignisse, welche von der WHO als gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite (GNIT) klassifiziert wurden,

Ereignisse, welche auf der passwortschützten „Event Information Site“ (EIS) der WHO aus Deutschland gelistet wurden, und

Ereignisse im direkten Informationsaustausch zwischen nationalen IGV-Anlaufstellen (WHO in Kenntnis gesetzt).

Ergebnisse: Seit 2007 hat die WHO offiziell einmal einen GNIT festgestellt: die Pandemische Influenza 2009/2010. Aus Deutschland wurden bisher zwei Eintrage auf der EIS gelistet: Anthrax-Fälle unter i.v. Drogengebrauchern, welche zeitgleich mit gleichartigen Fallen in Großbritannien auftraten (Januar 2010) sowie der EHEC/HUS-Ausbruch im Frühjahr 2011, bei dem auch ausländische Personen betroffen waren. Am häufigsten wurde das RKI von anderen nationalen IGV-Anlaufstellen bezüglich der Passagiernachverfolgung in Flugzeugen bei Masern- und Tuberkulose-Fällen kontaktiert. Das RKI stand mit anderen IGV-Anlaufstellen beispielsweise wegen importierter Tularämie-Fälle in Kontakt.

Diskussion: Nur die Pandemische Influenza 2009/2010 wurde von der WHO bisher als GNIT bezeichnet. Auf der EIS wurde über Ausbrüche mit schweren Krankheitsverläufen, bei denen auch ausländische Fälle bekannt geworden sind, berichtet. Die internationale Passagiernachverfolgung spielte bei Masern und Tuberkulose im Flugverkehr eine große Rolle.

" /> Einleitung: Deutschland hat sich zur Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005 verpflichtet. Zweck der IGV (2005), welche im Jahr 2007 in Kraft getreten sind, ist die Verhinderung der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten. Dabei soll der internationale Reiseverkehr und Handel möglichst wenig beeinträchtigt werden. Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die für den Bereich der übertragbaren Krankheiten zuständige nationale Behörde. Wir ziehen Bilanz über die Anwendung der IGV (2005) in den Jahren 2007 bis 2011.

Methoden: Wir werteten IGV-bezogene Ereignisse nach folgenden drei Schweregraden aus:

Ereignisse, welche von der WHO als gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite (GNIT) klassifiziert wurden,

Ereignisse, welche auf der passwortschützten „Event Information Site“ (EIS) der WHO aus Deutschland gelistet wurden, und

Ereignisse im direkten Informationsaustausch zwischen nationalen IGV-Anlaufstellen (WHO in Kenntnis gesetzt).

Ergebnisse: Seit 2007 hat die WHO offiziell einmal einen GNIT festgestellt: die Pandemische Influenza 2009/2010. Aus Deutschland wurden bisher zwei Eintrage auf der EIS gelistet: Anthrax-Fälle unter i.v. Drogengebrauchern, welche zeitgleich mit gleichartigen Fallen in Großbritannien auftraten (Januar 2010) sowie der EHEC/HUS-Ausbruch im Frühjahr 2011, bei dem auch ausländische Personen betroffen waren. Am häufigsten wurde das RKI von anderen nationalen IGV-Anlaufstellen bezüglich der Passagiernachverfolgung in Flugzeugen bei Masern- und Tuberkulose-Fällen kontaktiert. Das RKI stand mit anderen IGV-Anlaufstellen beispielsweise wegen importierter Tularämie-Fälle in Kontakt.

Diskussion: Nur die Pandemische Influenza 2009/2010 wurde von der WHO bisher als GNIT bezeichnet. Auf der EIS wurde über Ausbrüche mit schweren Krankheitsverläufen, bei denen auch ausländische Fälle bekannt geworden sind, berichtet. Die internationale Passagiernachverfolgung spielte bei Masern und Tuberkulose im Flugverkehr eine große Rolle.

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