Hintergrund: Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen (GMG) gestattet den Krankenkassen seit 1. Januar 2004, ihren Versicherten einen Bonus als Anreizsystem für gesundheitsbewusstes Verhalten zu geben (SGB V, § 65a). Ziel: Analyse der Teilnehmer des Bonus-Programms (TNB) und der in Anspruch genommenen Präventionsmaßnahmen einer gesetzlichen Krankenkasse. Methoden: Untersucht wurden die Daten einer gesetzlichen Krankenkasse (Gmünder Ersatzkasse, GEK). Eingeschlossen wurden 1.259.278 Versicherte und deren mitversicherte Familienangehörige, die (1) im ganzen Jahr 2004 bei der GEK versichert waren bzw. (2) im Jahr 2004 geboren wurden und mindestens bis zum 31.12.04 mitversichert waren. Als Teilnehmer (TNB) wurde definiert, wer sich spätestens bis zum 31.03.04 ins Bonus-Programm eingeschrieben hatte. Ergebnisse: Frauen hatten sich mit 12,3% häufiger als Männer (9,3%) in das Programm eingeschrieben. In Anspruch genommen wurden 2004: 66% Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene (Check-up, Krebs-Früherkennungsuntersuchungen), 14% Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U1–9, J1), 20% primärpräventive Maßnahmen (z.B. Maßnahmen zur Gewichtsreduktion, Raucherentwöhnung, Bewegungsprogramme). Bei Kindern lag keine wesentlich höhere Inanspruchnahme der geförderten Maßnahmen durch TNB im Vergleich zu den Nicht-Teilnehmern vor, dagegen nahmen jugendliche und erwachsene TNB deutlich häufiger als Nicht-Teilnehmer die mit Bonussen belohnten Maßnahmen wahr. Diskussion: In dieser ersten Untersuchung bleibt unklar, ob durch die Bonusse tatsächlich gesundheitsbewusstes Verhalten verstärkt wird oder nur ohnehin gesundheitsbewusste Personen teilnehmen. Um die Wirksamkeit hinsichtlich Kosteneinsparung und der Verbesserung der Gesundheit der Versicherten beurteilen zu können, müssen Analysen im Zeitverlauf durchgeführt werden. Schlussfolgerungen: Weitere Untersuchungen zur Evaluation der Effektivität dieses Anreizsystems sind erforderlich.

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