Hintergrund: Die intrazytoplasmatische Spermieninjektion ist ein hochkomplexes Behandlungsverfahren der assistierten Reproduktion mit einem Behandlungserfolg von 25%. Die Regularien zur Kostenübernahme als Leistung der GKV in den Richtlinien zur künstlichen Befruchtung sind nicht minder differenziert und werden ständig weiterentwickelt. Ziel: Beitrag zur Klärung der Frage, warum ein Randgebiet der klinischen Medizin einen so erheblichen Aufwand für die sozialmedizinische Bewertung verursacht. Methoden: Review der bisherigen Begutachtungs- und Beratungspraxis zu diesem Verfahren aus 15-jähriger Tätigkeit beim MDK/MDS. Ergebnisse: Die folgenden Fragestellungen wurden seit 1991 bearbeitet: Einzelfallbegutachtung zur korrekten Anwendung der Behandlungs-voraussetzungen nach Richtlinie oder bei Verdacht auf Behandlungsfehler; Grundsatzgutachten zum Fehlbildungsrisiko (P10), zur Qualitätssicherung nach Aufnahme des Verfahrens in den Leistungskatalog der GKV, zur Umsetzung der GMG-Vorgabe hinsichtlich hälftig zwischen Versicherten und Krankenkassen aufzuteilender Kosten (Beurteilung von Behandlungsplänen, im Einzelfall zusätzlich kompliziert bei unterschiedlich, nämlich privat und gesetzlich versicherten Ehepartnern) und zur Frage einer Indikationserweiterung für ICSI bei Fertilisationsversagen nach Standard-IVF. Aktuell wird in einer Projektgruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses der Frage des Fehlbildungsrisikos nach Etablierung des Verfahrens in der vertragsärztlichen Versorgung noch einmal nachgegangen. Diskussion: Die anspruchsvolle Technik der assistierten Reproduktion löst entsprechend hohe Behandlungskosten aus. Das Spannungsfeld der Güterabwägung erstreckt sich für die Solidargemeinschaft von der Berücksichtigung eines elementaren Lebenswunsches im Einzelfall (ohne Erkrankung, aber mit allen Behandlungsrisiken für die betroffene Frau!) bis zur Sorge um die demographische Entwicklung der Bevölkerung. Schlussfolgerungen: Die Vielfalt der Interessenlage der an diesem speziellen Markt Beteiligten erfordert die ständige Überarbeitung differenzierter Vorgaben für die Leistungserbringung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
" /> Hintergrund: Die intrazytoplasmatische Spermieninjektion ist ein hochkomplexes Behandlungsverfahren der assistierten Reproduktion mit einem Behandlungserfolg von 25%. Die Regularien zur Kostenübernahme als Leistung der GKV in den Richtlinien zur künstlichen Befruchtung sind nicht minder differenziert und werden ständig weiterentwickelt. Ziel: Beitrag zur Klärung der Frage, warum ein Randgebiet der klinischen Medizin einen so erheblichen Aufwand für die sozialmedizinische Bewertung verursacht. Methoden: Review der bisherigen Begutachtungs- und Beratungspraxis zu diesem Verfahren aus 15-jähriger Tätigkeit beim MDK/MDS. Ergebnisse: Die folgenden Fragestellungen wurden seit 1991 bearbeitet: Einzelfallbegutachtung zur korrekten Anwendung der Behandlungs-voraussetzungen nach Richtlinie oder bei Verdacht auf Behandlungsfehler; Grundsatzgutachten zum Fehlbildungsrisiko (P10), zur Qualitätssicherung nach Aufnahme des Verfahrens in den Leistungskatalog der GKV, zur Umsetzung der GMG-Vorgabe hinsichtlich hälftig zwischen Versicherten und Krankenkassen aufzuteilender Kosten (Beurteilung von Behandlungsplänen, im Einzelfall zusätzlich kompliziert bei unterschiedlich, nämlich privat und gesetzlich versicherten Ehepartnern) und zur Frage einer Indikationserweiterung für ICSI bei Fertilisationsversagen nach Standard-IVF. Aktuell wird in einer Projektgruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses der Frage des Fehlbildungsrisikos nach Etablierung des Verfahrens in der vertragsärztlichen Versorgung noch einmal nachgegangen. Diskussion: Die anspruchsvolle Technik der assistierten Reproduktion löst entsprechend hohe Behandlungskosten aus. Das Spannungsfeld der Güterabwägung erstreckt sich für die Solidargemeinschaft von der Berücksichtigung eines elementaren Lebenswunsches im Einzelfall (ohne Erkrankung, aber mit allen Behandlungsrisiken für die betroffene Frau!) bis zur Sorge um die demographische Entwicklung der Bevölkerung. Schlussfolgerungen: Die Vielfalt der Interessenlage der an diesem speziellen Markt Beteiligten erfordert die ständige Überarbeitung differenzierter Vorgaben für die Leistungserbringung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
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