Hintergrund: Durch die Pauschalierung der Dialyse-Sachkosten sind Art und Umfang der Leistungserbringung für die Krankenversicherung nicht ersichtlich. In der Wochenpauschale ist lediglich die Mindestanzahl der Dialysen pro Woche geregelt. AOK und LWK in Baden-Württemberg haben im Gegensatz zur Wochenpauschale eine Einzelpauschalierung vertraglich vereinbart. Dafür wurden Qualitätskriterien in die Verträge aufgenommen. Grundlage ist das „Versorgungskonzept Dialyse“, welches von Experten im Auftrag des MDK Baden-Württemberg erarbeitet wurde. Ziel: Überprüfung der vereinbarten Kriterien. Transparente Darstellung der tatsächlich erbrachten Leistungen. Methoden: Überprüfung auffälliger Praxen (Abrechnungsparameter, Auswahl von Krankenkasse) durch die Dialysekommission. MDK ist Mitglied in der Dialysekommission. Vorlage der Patientenakte und der Dialyseprotokolle. Ort: Praxis oder KV. Beurteilung der Einstufung nach vertraglich vereinbarten Krankheitsbildern. Ergebnisse: In der ersten Phase wurden 12 Praxen überprüft. 420 Patienten wurden gemäß ihrer Einstufung beurteilt. Vor der Prüfung lag der Anteil kostengünstiger Verfahren bei 3,3%, nach Prüfungsankündigung bei 9,4% nach der Prüfung bei 16,3%. Diskussion: Überraschend war der unterschiedliche Kenntnisstand über die vertraglichen Vereinbarungen und deren Zielrichtung. Die konsequente Umsetzung gestaltete sich anfangs schwierig. Es war jedoch möglich, sowohl Konsens als auch eine inhaltliche Umsetzung der Verträge zu erreichen. Eine Ausweitung der Prüfziele und der Auswahlkriterien wurde inzwischen umgesetzt. Schlussfolgerungen: Durch die Beteiligung des MDK wurde die notwendige Transparenz geschaffen, um die vertraglichen Vereinbarungen inhaltlich umzusetzen. Das Anstreben von Konsens-Entscheidungen schuf eine bessere Akzeptanz. Dies führte auch dazu, dass sich die Vertragspartner im Sinne einer Vertrauensbildung einander genähert haben. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Begutachtung wurden Grundlage der neuen Verträge.

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