Hintergrund: Der MDK Nordrhein wertet seine DRG-Einzelfallprüfungen nach § 275 SGB V regelmäßig aus. Ziel: Ziel ist es, die Auswertung der Begutachtungsdaten zur Weiterentwicklung der Strategien der Kostenträger für die Fallprüfung zu nutzen. Methoden: Die Daten der geprüften DRG-Abrechnungsfälle aus dem Jahr 2005 werden vorgestellt und interpretiert. Insbesondere werden Ergebnisse zum potentiellen Vorteil für die Kostenträger anhand verschiedener Benfitparameter analysiert. Abschließend wird das Änderungspotential verschiedener Fachbereiche dargestellt. Ergebnisse: So beträgt der maximal mögliche Kostenvorteil der Krankenkassen nach Begutachtung von 7600 Fällen knapp 4 Millionen Euro. Dies entspricht einem mittleren Kostenvorteil pro Upcodingfall von 1294 Euro. Zeigten sich in den Vorjahren 2003 und 2004 deutliche Erlösschwerpunkte in den Fachbereichen Innere Medizin und Chirurgie, lassen die Analysen aus 2005 nunmehr relevante Benefitwirkungen anderer Fachbereiche erkennen mit einem höheren mittleren Kostenvorteil pro Upcodingfall. Diskussion / Schlussfolgerungen: Die differenzierte Datenanalyse der DRG-Abrechnungsprüfungen nach § 275 SGB V kann zur weiteren Optimierung der gezielten Beauftragung des MDK beitragen.
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