Hintergrund: Die herkömmliche kapazitätsbezogene Krankenhausplanung wird durch die leistungsorientierte Krankenhausvergütung (DRG) obsolet. Das Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt vom August 2004 geht daher auf eine zweistufige leistungsbezogene Krankenhausplanung über. Der Krankenhausplan legt Standorte, Versorgungsstufen und Fachabteilungen fest, Krankenhäuser und Krankenkassen untersetzen ihn mit Verträgen über Struktur, Menge und Qualität der Leistungen (sog. Location-Allocation-Model). Die Planung muss einen prognostizierten Bevölkerungsrückgang um 20% bis 2020, die Überalterung der Bevölkerungsstruktur besonders in den ländlichen Landesteilen und Indikatoren des Krankenhauswettbewerbs berücksichtigen. Methoden: Als empirische Basis zur Hochrechnung zukünftiger Leistungsvolumina bieten sich Routinedaten der GKV an. Ausgehend von Ergebnissen jährlicher Krankenhausfallanalysen für die AOK Sachsen-Anhalt wird dargestellt, welche Erkenntnisse aus Routinedaten der stationären Versorgung in die Ausgestaltung des Landeskrankenhausplans und das Handeln der Vertragspartner einfließen können. Ergebnisse: Mit bevölkerungsbezogen Raten werden kleinräumige Unterschiede der stationären Inanspruchnahme nach Alter und Geschlecht, regionale zeitliche Entwicklungen, realisierte Patientenwanderungen und die regionale Marktsituation (Herfindahl-Index) abgebildet und prognostiziert. Einrichtungsbezogen werden Einzugsbereiche dargestellt. Alle Analysen lassen sich differenzieren nach speziellen Leistungsgruppierungen (ICD, OPS, DRG). Schlussfolgerungen: Auf diese Weise schließt sich ein Kreis von Abrechnungs- und Planungsinformationen, d.h. die Krankenhausplanung kann sich zu einem lernfähigen System entwickeln. Über die GKV-Routinedaten hinaus, mit ihren Vorteilen des eindeutigen Bevölkerungsbezugs, der Vollständigkeit, Aktualität, des Fall- und Versichertenbezugs, muss der Krankenhausplanungsprozess weitere Informationen berücksichtigen. Dazu gehören Informationen zur Qualität der erbrachten stationären Leistungen, Leistungen und Substitutionspotenziale der ambulanten Versorgung und die Verkehrsinfrastruktur, die die Erreichbarkeit der Einrichtungen maßgeblich bestimmt. Es besteht darüber hinaus Bedarf an spezifischen Informationen zu Determinanten der Inanspruchnahme, wie Angaben zur individuellen Mobilität der Bevölkerung und zum Einweisungsverhalten niedergelassener Ärzte. Zukünftig könnte die Nutzung der Kassenarten übergreifenden Daten des InEK die Beschränkung auf Daten einzelner Kostenträger überwinden.

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