Hintergrund: Im Jahre 2003 wurde erstmals die Abrechnung von stationären Krankenhausaufenthalten über DRG (Diagnosis Related Groups) möglich. Seit Beginn dieser Umstellung des Abrechnungssystems hat der MDK in Hessen auf der Grundlage von § 275 SGB V Begutachtungen in Einzelfällen mit umfassenden Kodierprüfungen durchgeführt. Ziel: Untersucht wurden das Kodierverhalten der Krankenhäuser und die Ergebnisse der Begutachtungen der Kodierqualität durch den MDK in Hessen im Vergleich der Jahre 2003, 2004 und 2005. Methoden: Grundlage für die Auswertung stellten Einzelfälle dar, die die Krankenkassen dem MDK in Hessen auf der Grundlage von § 275 SGB V zur Begutachtung vorgelegt haben. Ausgewertet werden konnten die Fälle, die in einem speziellen Begutachtungsprogramm erfasst wurden. Dies waren Fälle mit einer umfassenden Kodierprüfung. Bezugskriterium für die Auswertung war das jeweilige Aufnahmedatum. Zur Gruppierung wurde der jeweils gültige Grouper der Firma 3M eingesetzt. Ergebnisse: Es wurden die Veränderungen der DRG-Eingruppierung mit Auswirkung auf das Effektivgewicht untersucht im Verlauf der Jahre 2003, 2004 und 2005. Ebenso wurden die Ergebnisse der Begutachtung der Hauptdiagnosen, Nebendiagnosen und Prozeduren ausgewertet und dargestellt. Diskussion: Es werden die Begutachtungsergebnisse der einzelnen Jahre dargestellt und im Verlauf verglichen und diskutiert. So haben z.B. die Differenzen in der Kodierung zwischen den Kliniken und dem MDK in Hessen in den letzten 3 Jahren stetig abgenommen. Schlussfolgerungen: Das lernende System funktioniert. Es fand sich eine zunehmende Übereinstimmung zwischen den Krankenhäusern und dem MDK in Hessen sowohl bei der Kodierung der Hauptdiagnosen als auch bei der Kodierung insgesamt. Das Prüfinstrument insgesamt hat sich bewährt. Es ermöglicht eine individuelle Betrachtung, so dass Beratungen der Krankenkassen zur Schwerpunktsetzung bei der Fallauswahl erfolgen können. Durch eine krankenhaus- und abteilungsbezogene Betrachtung wird eine verfeinerte Fallauswahl für die zukünftige MDK-Begutachtung ermöglicht.

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