Klassischerweise kommt der Notfallrettung sinngemäß die Aufgabe zu, Patienten mit erhaltenen Vitalparametern und geschützt vor Folgeschäden in eine geeignete Klinik zu bringen [1]. Dieser primär kurativ lebensrettende Ansatz kann bei einer Alarmierung zu Palliativpatienten multidimensionaler werden. Daher möchten wir Ihnen juristische Fakten sowie ethische Denk- und Lösungsansätze für ein differenziertes Vorgehen zwischen Lebensrettung und Symptomkontrolle bei Palliativpatienten im Rettungsdienst vorstellen.

Die Alarmierungsgründe des Rettungsdienstes bei Palliativpatienten reichen von der Symptomkrise bis zur von der Grunderkrankung unabhängigen Notfallsituation.

Eine besondere Aufgabe ist es herauszufinden, ob vor Ort eine kurative/lebenserhaltende Therapie oder Symptomkontrolle indiziert und gewünscht ist.

Bei bewusstlosen Patienten muss dessen mutmaßlicher Wille möglichst ohne Zeitverlust eruiert werden – eine Option sind bspw. Patientenausweise im Rahmen des „Advance Care Planning“.

Die Kenntnis juristischer Vorgaben und bioethischer Prinzipien erlauben eine multidimensionalere Bewertung von palliativen Notfallsituationen und des eigenen Handelns.

Palliativpatienten sind nicht automatisch sterbende Patienten in der Finalphase einer Erkrankung.

Artikel online veröffentlicht:
25. Juni 2025

Klassischerweise kommt der Notfallrettung sinngemäß die Aufgabe zu, Patienten mit erhaltenen Vitalparametern und geschützt vor Folgeschäden in eine geeignete Klinik zu bringen [1]. Dieser primär kurativ lebensrettende Ansatz kann bei einer Alarmierung zu Palliativpatienten multidimensionaler werden. Daher möchten wir Ihnen juristische Fakten sowie ethische Denk- und Lösungsansätze für ein differenziertes Vorgehen zwischen Lebensrettung und Symptomkontrolle bei Palliativpatienten im Rettungsdienst vorstellen.

Die Alarmierungsgründe des Rettungsdienstes bei Palliativpatienten reichen von der Symptomkrise bis zur von der Grunderkrankung unabhängigen Notfallsituation.

Eine besondere Aufgabe ist es herauszufinden, ob vor Ort eine kurative/lebenserhaltende Therapie oder Symptomkontrolle indiziert und gewünscht ist.

Bei bewusstlosen Patienten muss dessen mutmaßlicher Wille möglichst ohne Zeitverlust eruiert werden – eine Option sind bspw. Patientenausweise im Rahmen des „Advance Care Planning“.

Die Kenntnis juristischer Vorgaben und bioethischer Prinzipien erlauben eine multidimensionalere Bewertung von palliativen Notfallsituationen und des eigenen Handelns.

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25. Juni 2025

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