Der Patient hat einen informationellen Selbstschutz
Leber, W. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2007 · Heft 9 · S. 544 bis 546
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen die Ärzte des Krankenhauses oder die Krankenhausverwaltungen an private Versicherungsunternehmen wie beispielsweise Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen Informationen weitergeben? Reicht es aus, dass sich die Versicherungsunternehmen auf Schweigepflichtsentbindungserklärungen im Versicherungsantrag berufen? Oder reicht die Bezugnahme auf eine Schweigepflichtentbindungserklärung im Leistungsantrag aus? Müssen Einzelermächtigungen erteilt werden, oder genügt eine Generalermächtigung zur unbegrenzten Einholung von seitens der Versicherung als sachg…