Zum gegenwärtigen Stand der Bioethik in Ungarn
Jobbägyi, G.; Nyeky, K. · Zeitschrift für medizinische Ethik, Ostfildern · 2007 · Heft 12 · S. 371 bis 380
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Ethikkodex der ungarischen Ärztekammer trat am 1. Juli 1998 in Kraft und definiert Sterbehilfe in dem Teil, der sich auf die medizinische Versorgung von an einer tödlichen Krankheit leidenden Patienten bezieht, als einen bewussten Akt des Arztes in seinem Tätigkeitsfeld, in dem er auf die Beendigung des Lebens des leidenden Patienten auf dessen Wunsch hin abzielt. Im Falle aktiver Sterbehilfe wird eine vorsätzliche Handlung durchgeführt, im Falle passiver Sterbehilfe beinhaltet die Handlung die Unterlassung medizinischer Behandlung. (Punkt 49) Gemäß der ungarischen Ärztekammer wird der ärztliche Eid mit dem…