Rechtsforum
Hebammenforum, Karlsruhe · 2007 · Heft 11 · S. 918 bis 920
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gegen die Hebamme war vom Amtsgericht ein Strafbefehl wegen Betruges mit einem Gesamtschaden in Höhe von 90.000 € sowie eine Freiheitsstrafe von drei Monaten verhängt worden, die zur Bewährung von zwei Jahren ausgesetzt wurde. Der Hebamme war in dem Strafbefehl vorgeworfen worden, Leistungen zum Teil doppelt abgerechnet zu haben und andererseits Hausbesuche abgerechnet zu haben, die sie nicht unternommen hatte. Das Amtsgericht hatte kein Berufsverbot gegen die Hebamme ausgesprochen. Jedoch hat die Verwaltungsbehörde die Anerkennung als Hebamme widerrufen mit der Begründung, die Hebamme sei unzuverlässig und dahe…