CareLit Fachartikel
Sterbenlassen des eigenen Kindes widerspricht nicht dessen Wohl bei denkbar schwersten irreversiblen Gesundheitsschädigungen
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 12 · S. 594 bis 599
Dokument
101257
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der vorliegenden Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Rechtsfrage beschäftigen müssen, ob die elterliche Sorge in Teilen den Eltern entzogen werden kann, wenn diese beabsichtigen, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen und die künstliche Ernährung bei ihrem Schwerstbehinderten Kind, das aus medizinischer Sicht nie ein bewusstes und umweltbezogenes Leben mit eigener Persönlichkeitsgestaltung hätte führen können, beenden zu wollen.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ELTERN
ENTSCHEIDUNG
KIND
LEBEN
THERAPIE
STERBEN
PATIENTEN
ÄRZTE
ES
CHIRURGIE
TOD
BEHANDLUNGSFEHLER
VERWIRRTHEIT
DIAGNOSTIK
UNTERLAGEN