CareLit Fachartikel

Sterbenlassen des eigenen Kindes widerspricht nicht dessen Wohl bei denkbar schwersten irreversiblen Gesundheitsschädigungen

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 12 · S. 594 bis 599

Dokument
101257
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
594 bis 599
Erschienen: 2007-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

In der vorliegenden Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Rechtsfrage beschäftigen müssen, ob die elterliche Sorge in Teilen den Eltern entzogen werden kann, wenn diese beabsichtigen, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen und die künstliche Ernährung bei ihrem Schwerstbehinderten Kind, das aus medizinischer Sicht nie ein bewusstes und umweltbezogenes Leben mit eigener Persönlichkeitsgestaltung hätte führen können, beenden zu wollen.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ELTERN ENTSCHEIDUNG KIND LEBEN THERAPIE STERBEN PATIENTEN ÄRZTE ES CHIRURGIE TOD BEHANDLUNGSFEHLER VERWIRRTHEIT DIAGNOSTIK UNTERLAGEN