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Arzneimittelhersteller zahlten zu viel Steuern

Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 2 · S. 133

Dokument
102447
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2008
Jahrgang 30
Seiten
133
Erschienen: 2008-02-29 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 6. November 2007 (1 K 450/04) entschieden, dass zur Ermittlung der Um-satzsteuerbcmessungsgrundlage der auf Basis des Herstellerabgabe-preises (netto) zu gewährende Zwangsabschlag als Nettobetrag vom Umsatz nach Herstellerabgabepreisen abgezogen werden kann. Bislang gingen die Finanzbehörden davon aus, dass der Herstellerabschlag ein Bruttobetrag ist, so dass bei der Berechnung der Entgeltsminderung die Umsatzsteuer aus dem Abschlagsbetrag heraus-zu-rechnen ist.

Schlagworte

BADEN-WÜRTTEMBERG URTEIL UNTERNEHMEN ARZNEIMITTEL STEUERN APOTHEKEN ES SELBSTKONTROLLE INDUSTRIE GESUNDHEITSWESEN ARBEIT BERATUNG ÄRZTE APOTHEKER DEUTSCHLAND EUROPA