CareLit Fachartikel

Gesetzlicher Versicherungsschutz bei Wegeunfällen

Marburger, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 5 · S. 181 bis 185

Dokument
103474
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Marburger, H.;
Ausgabe
Heft 5 / 2008
Jahrgang 51
Seiten
181 bis 185
Erschienen: 2008-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der deutschen Sozialversicherung. Der versicherte Personenkreis ist hier umfassend wie bei keinem anderen Sozialversicherungsträger. Leistungsansprüche auslösende Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrank-heiten. Wichtig ist, dass beispielsweise verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht ausschließt. Als Arbeitsunfälle werden Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit angesehen. Dabei sind Unfälle zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

Schlagworte

URTEIL VERSICHERUNGSSCHUTZ TÄTIGKEIT UNTERNEHMEN ARBEITNEHMER BETRIEB ENTSCHEIDUNG ARBEITSUNFÄLLE TOD ES WOHNUNG HÖHE FORTBEWEGUNG POLIZEI PRAXIS VERHALTEN