Gesetzlicher Versicherungsschutz bei Wegeunfällen
Marburger, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 5 · S. 181 bis 185
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der deutschen Sozialversicherung. Der versicherte Personenkreis ist hier umfassend wie bei keinem anderen Sozialversicherungsträger. Leistungsansprüche auslösende Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrank-heiten. Wichtig ist, dass beispielsweise verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht ausschließt. Als Arbeitsunfälle werden Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit angesehen. Dabei sind Unfälle zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.