CareLit Fachartikel
Eckpunkte der spezialisierten Palliativversorgung
bpa Magazin, Mannheim · 2007 · Heft 4 · S. 18 bis 19
Dokument
103614
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Gesundheitsreform (Wettbewerbsstärkungsgesetz) legte der Gesetzgeber in § 37 b SGB V fest, dass Versicherte einen Anspruch auf eine ambulante spezialisierte Palliativversorgung haben. Durch diese Regelung wurde Menschen, die Palliativversorgung benötigen, grundsätzlich ein Leistungsanspruch ihrer Krankenkasse zuerkannt. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob die Person zu Hause oder im Pflegeheim lebt. Laut Gesetz besteht die Leistung aus medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten.
Schlagworte
PALLIATIVMEDIZIN
RICHTLINIE
LEISTUNG
SYMPTOMATIK
ZUSAMMENARBEIT
ZIEL
LEBENSERWARTUNG
MENSCHEN
KRISENINTERVENTION
PATIENTEN
KRANKENPFLEGE
ZEIT
VERSTÄNDNIS
ORGANISATIONEN
VERTRÄGE
SCHMERZTHERAPIE