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Konkurrentenklage bei erfolgter Stellenbesetzung

Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 6 · S. 225 bis 230

Dokument
103813
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 51
Seiten
225 bis 230
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

1.Ein Bewerbungsverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG endet mit der end-gültigen Übertragung des Amts auf den ausgewählten Mitbewerber. Der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber ist regelmäßig nur zur Neubeschei dung von Bewerbungen verpflichtet, wenn er die aus geschriebene Stelle noch nicht endgültig besetzt hat. 2.Eine Körperschaft öffentlichen Rechts verstößt gegen den aus Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs.4, Art. 20 Abs.3GG folgenden Justizgewährleistungsanspruch,wenn sie mit der endgültigen Stellenbesetzung gegen ein im Wege der einst-weiligen Verfügung ergangenes Unterlassungsurteil verstößt.Das gilt auch dann,wenn die…

Schlagworte

URTEIL RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG BEWERBUNG ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG ZEIT DOKUMENTATION SCHREIBEN BERLIN ES ZWANG EHE GESCHLECHT FAMILIENSTAND