Konkurrentenklage bei erfolgter Stellenbesetzung
Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 6 · S. 225 bis 230
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1.Ein Bewerbungsverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG endet mit der end-gültigen Übertragung des Amts auf den ausgewählten Mitbewerber. Der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber ist regelmäßig nur zur Neubeschei dung von Bewerbungen verpflichtet, wenn er die aus geschriebene Stelle noch nicht endgültig besetzt hat. 2.Eine Körperschaft öffentlichen Rechts verstößt gegen den aus Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs.4, Art. 20 Abs.3GG folgenden Justizgewährleistungsanspruch,wenn sie mit der endgültigen Stellenbesetzung gegen ein im Wege der einst-weiligen Verfügung ergangenes Unterlassungsurteil verstößt.Das gilt auch dann,wenn die…