CareLit Fachartikel

Zur Erforderlichkeit der Betreuerbestellung

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2008 · Heft 6 · S. 125 bis 127

Dokument
103883
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 17
Seiten
125 bis 127
Erschienen: 2008-06-09 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Nach der Zielsetzung des Betreuungsrechts kann ein Betreuer grund-sätzlich nur dann bestellt werden, wenn aus Sicht des Betroffenen ein Fürsorgebedürfnis hierfür besteht, nicht aber um dessen störendes Verhalten gegenüber Dritten einzudämmen. Ein Fürsorgebedürfnis und damit eine Rechtfertigung für die Betreueraufgabe „Entscheidung über den Fernmeldeverkehr kann aber darin bestehen, den Betroffenen vor den berechtigten Reaktionen der Belästigten (hier: durch eine Vielzahl von Anrufen jeweils bestimmter Privatoder Firmenanschlüsse mit wirrem Inhalt, Missbrauch des polizeilichen Notrufs) zu schützen.

Schlagworte

BETREUUNG ENTSCHEIDUNG THERAPIE KRANKHEIT BEDARFSPLANUNG BEDÜRFNIS TELEFON SCHREIBEN PERSONEN FÜHRUNG EIGNUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG VERHALTEN ES PSYCHIATRIE