CareLit Fachartikel
Entscheidend ist die Anordnung des Arbeitgebers
Weber, M.; · Pflegezeitschrift · 2008 · Heft 6 · S. 344 bis 346
Dokument
104059
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frage, ob eine Arbeitsleistung zum Bereitschaftsdienst zählt oder als Überstunde gewertet wird, wirkt sich deutlich auf die Höhe der Vergütung aus. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er Bereitschaftsdienst oder Überstunden anordnet. Dies gilt auch, wenn nach Ablauf der Regelarbeitszeit erwartungsgemäß noch Arbeit anfallen kann, wie das Bundesarbeitsgericht am 25.April 2007 entschied.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
BAT
ARBEITNEHMER
TVÖD
URTEIL
ZEIT
ARBEIT
AUFSCHUB
ES
LEISTUNG
AUFMERKSAMKEIT
ARBEITSLEISTUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS