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Kassenbetrug kostet die Approbation als Apotheker
Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 6 · S. 74 bis 75
Dokument
104204
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger, der wegen eines 32-fachen Abrechnungsbetruges gegenüber der AOK zu einer auf Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr sowie zu einer Geldbuße verurteilt wurde, wendet sich gegen den Widerruf seiner Approbation als Apotheker nach § 6 Abs. 2 der Bundes-Apothekerordnung BApO. Das Verwaltungsgericht hat seine Klage abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung zurückgewiesen, weil der Kläger sich wegen seiner Straftaten als unzuverlässig und unwürdig für die weitere Ausübung seiner Tätigkeit als Apotheker erwiesen habe.
Schlagworte
APPROBATION
APOTHEKER
URTEIL
BEURTEILUNG
ENTZUG
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
VERHALTEN
ES
ZULASSUNG
PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG
APOTHEKEN
HÖHE
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Baden-Baden