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Kassenbetrug kostet die Approbation als Apotheker

Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 6 · S. 74 bis 75

Dokument
104204
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheken Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 11
Seiten
74 bis 75
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger, der wegen eines 32-fachen Abrechnungsbetruges gegenüber der AOK zu einer auf Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr sowie zu einer Geldbuße verurteilt wurde, wendet sich gegen den Widerruf seiner Approbation als Apotheker nach § 6 Abs. 2 der Bundes-Apothekerordnung BApO. Das Verwaltungsgericht hat seine Klage abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung zurückgewiesen, weil der Kläger sich wegen seiner Straftaten als unzuverlässig und unwürdig für die weitere Ausübung seiner Tätigkeit als Apotheker erwiesen habe.

Schlagworte

APPROBATION APOTHEKER URTEIL BEURTEILUNG ENTZUG RECHTSPRECHUNG PATIENTEN VERHALTEN ES ZULASSUNG PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG APOTHEKEN HÖHE Apotheken Recht Baden-Baden