CareLit Fachartikel
Fixierung wegen zwangsweäser Verabreichung einer Injektion (3-Monats-Depotspritze)
Rechtsdepesche, Köln · 2008 · Heft 7 · S. 157 bis 158
Dokument
104244
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei regelmäßig und unter Zwang verabreichten Depotspritzen zur Verhütung einer Schwangerschaft erfolgt ein Eingriff in einen Kernbereich der Persönlichkeit der Betroffenen, so dass es hierfür einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf. Die Verabreichung einer Depotspritze darf mithin nicht dazu fuhren, dass die Schranken der Spezialrege-lung des § 1905 BGB umgangen werden. Zwangsmaßnahmen zur Durchführung der Verabreichung einer solchen Depotspritze ind daher nicht genehmigungsfahig.
Schlagworte
FIXIERUNG
SCHWANGERSCHAFT
UNTERBRINGUNG
STERILISATION
PERSÖNLICHKEIT
BETREUUNG
EMPFÄNGNISVERHÜTUNG
ZWANG
GESUNDHEIT
KIND
BEURTEILUNG
KRANKHEIT
ZEIT
GEWALT
Rechtsdepesche
Köln