CareLit Fachartikel

Fixierung wegen zwangsweäser Verabreichung einer Injektion (3-Monats-Depotspritze)

Rechtsdepesche, Köln · 2008 · Heft 7 · S. 157 bis 158

Dokument
104244
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2008
Jahrgang 5
Seiten
157 bis 158
Erschienen: 2008-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Bei regelmäßig und unter Zwang verabreichten Depotspritzen zur Verhütung einer Schwangerschaft erfolgt ein Eingriff in einen Kernbereich der Persönlichkeit der Betroffenen, so dass es hierfür einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf. Die Verabreichung einer Depotspritze darf mithin nicht dazu fuhren, dass die Schranken der Spezialrege-lung des § 1905 BGB umgangen werden. Zwangsmaßnahmen zur Durchführung der Verabreichung einer solchen Depotspritze ind daher nicht genehmigungsfahig.

Schlagworte

FIXIERUNG SCHWANGERSCHAFT UNTERBRINGUNG STERILISATION PERSÖNLICHKEIT BETREUUNG EMPFÄNGNISVERHÜTUNG ZWANG GESUNDHEIT KIND BEURTEILUNG KRANKHEIT ZEIT GEWALT Rechtsdepesche Köln