Schadensersatz wegen behaupteter Fehler bei einer Schnittentbindung (Sectio caesarea)
Rechtsdepesche, Köln · 2008 · Heft 7 · S. 159 bis 160
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Gesundheitsschäden, die er im Zusammenhang mit seiner Geburt am 6.7.1994 erlitten hat. An diesem Tag begab sich seine damals 39 Jahre alte A/lutter in die Frauenklinik der Beklagten, nachdem die Fruchtblase geplatzt war. Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt in der abgeschlossenen 30. Schwangerschaftswoche. Bei der klinischen Untersuchung wurde keine Wehentätigkeit festgestellt. Die Körpertemperatur der Mutter betrug 37,1 Grad und stieg bis um 21 Uhr auf 37,5 Grad an. Ein Abstrich wies keine Infektionsparameter auf. Die Gabe wehenfördernder Medikamente fü…