CareLit Fachartikel
In Krafttreten und Umfang von Versorgungsverträgen
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 74 bis 79
Dokument
104414
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Urteil reiht sich in die Rechtsprechung des BSG ein, wonach ein Krankenhausträger grundsätzlich keinen Anspruch auf den rückwirkenden Abschluss eines Versorgungsvertrages hat (vgl. so zuletzt BSG, GesR 2006, 368). Ein Versorgungsvertrag gem. § 108 Nr. 3 SGB V wird vielmehr grundsätzlich erst mit der Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde wirksam, § 109 Abs. 3 S. 2 SGB V.
Schlagworte
VERGÜTUNG
BEDARFSPLANUNG
KRANKENHAUS
VERSORGUNGSAUFTRAG
VERTRAG
THERAPIE
RECHTSPRECHUNG
VORSCHRIFTEN
ZULASSUNG
KRANKENHAUSÄRZTE
HÖHE
PATIENTEN
ADIPOSITAS
ZEIT
SCHREIBEN
ES