CareLit Fachartikel

Stellvertretervereinbarung beim Wahlarztvertrag

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 81 bis 84

Dokument
104416
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
81 bis 84
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger (Kl.) ist liquidationsberechtigter Chefarzt der Abteilung Allgemeinchirurgie einer Klinik. Die privat versicherte Beklagte (Bekl.) schloss hinsichtlich ihrer stationären Behandlung eine schriftliche Wahlleistungsvereinbarung mit dem Klinikum ab. Am Vortag der geplanten Operation unterzeichnete sie ferner einen mit einzelnen schriftlichen Einträgen versehenen Vordruck „Schriftliche Fixierung der Stellvertretervereinbarung vom 2.8. Dieser enthält die Feststellung, dass die Bekl. über die Verhinderung des Kl. und den Grund hierfür unterrichtet worden sei. Ferner enthielt die Erklärung den Hinweis darauf,…

Schlagworte

VERTRAG BUNDESGERICHTSHOF PATIENT THERAPIE VEREINBARUNG FIXIERUNG RECHTSPRECHUNG ES EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG LEISTUNG PATIENTEN ÄRZTE BEURTEILUNG GESUNDHEIT ÜBERLEBEN VERTRAUEN