Stellvertretervereinbarung beim Wahlarztvertrag
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 81 bis 84
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger (Kl.) ist liquidationsberechtigter Chefarzt der Abteilung Allgemeinchirurgie einer Klinik. Die privat versicherte Beklagte (Bekl.) schloss hinsichtlich ihrer stationären Behandlung eine schriftliche Wahlleistungsvereinbarung mit dem Klinikum ab. Am Vortag der geplanten Operation unterzeichnete sie ferner einen mit einzelnen schriftlichen Einträgen versehenen Vordruck „Schriftliche Fixierung der Stellvertretervereinbarung vom 2.8. Dieser enthält die Feststellung, dass die Bekl. über die Verhinderung des Kl. und den Grund hierfür unterrichtet worden sei. Ferner enthielt die Erklärung den Hinweis darauf,…