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Altersgrenzen im öffentlichen Dienst nach dem Urteil des EuGH vom 16.10.2007 (Palacios de la Villa)

von Roetteken, T.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 7 · S. 350 bis 356

Dokument
104708
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
von Roetteken, T.;
Ausgabe
Heft 7 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
350 bis 356
Erschienen: 2008-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Tm öffentlichen Dienst gelten seit langem Altersgrenzen, bei deren Erreichen das Beschäftigungsverhältnis automatisch beendet wird. Entsprechende Regelungen enthalten heute §33 Abs. 1 lit. a TVöD, §41 Abs. 1 S. 1 BBC und §25 Abs. 1 BRRG. Alle genannten Regelungen stellen auf die Vollendung des 65. Lebensjahres ab. §33 Abs. 1 lit. a TV-L stellt abweichend davon auf den Zeitpunkt ab, ab dem eine ab-schlagsfreie Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden kann, derzeit also ebenfalls auf das 65. Lebensjahr (§35 SGB VI). Daneben gibt es tarifliche wie beamten-rechtliche Sonderreg…

Schlagworte

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