Altersgrenzen im öffentlichen Dienst nach dem Urteil des EuGH vom 16.10.2007 (Palacios de la Villa)
von Roetteken, T.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 7 · S. 350 bis 356
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tm öffentlichen Dienst gelten seit langem Altersgrenzen, bei deren Erreichen das Beschäftigungsverhältnis automatisch beendet wird. Entsprechende Regelungen enthalten heute §33 Abs. 1 lit. a TVöD, §41 Abs. 1 S. 1 BBC und §25 Abs. 1 BRRG. Alle genannten Regelungen stellen auf die Vollendung des 65. Lebensjahres ab. §33 Abs. 1 lit. a TV-L stellt abweichend davon auf den Zeitpunkt ab, ab dem eine ab-schlagsfreie Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden kann, derzeit also ebenfalls auf das 65. Lebensjahr (§35 SGB VI). Daneben gibt es tarifliche wie beamten-rechtliche Sonderreg…