CareLit Fachartikel

Einwilligung der Angehörigen zur Organspende:„Rechtzeitig darüber sprechen

Pflegezeitschrift · 2008 · Heft 8 · S. 424 bis 425

Dokument
104823
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2008
Jahrgang 61
Seiten
424 bis 425
Erschienen: 2008-08-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

1997 trat das Transplantationsgesetz (TPG) in Kraft. Dieses besagt, wenn der „Hirntod bei einem Menschen festgestellt wird und eine Einwilligung zur Organspende vorliegt, dann darf die Organentnahme vorgenommen werden (§ 3). Wenn aber weder eine schriftliche Einwil-ligung noch ein schriftlicher Widerspruch des möglichen Organspenders vorliegt, muss der nächste Angehörige unter Beachtung des mutmaß-lichen Willens des Verstorbenen entscheiden (§ 4). Wieso Professor Dr. Günter Kirste auf die rechtzeitige Kommunikation zwischen den Ärzten in Krankenhäusern und Angehörigen setzt, erläutert er im Gespräch mit Alma Prz…

Schlagworte

ORGANSPENDE ENTSCHEIDUNG KOMMUNIKATION PROBLEM ZEIT KRANKENHAUS LEBEN TOD ORGANTRANSPLANTATION KRANKENHÄUSER ÄRZTE ES DEUTSCHLAND MENSCHEN PRAXIS ATMOSPHÄRE