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Der Bewerbungsverfahrensanspruch unter der Geltung des AGG

Böhm, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 1 · S. 364 bis 369

Dokument
105640
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Böhm, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 51
Seiten
364 bis 369
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsge-setz (AGG) wurde am 17. August 2006 verkündet. Es diente der Umsetzung von europäischen Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Seine Verabschiedung war von heftigen Diskussionen begleitet. Die befürchte-te Klagewelle scheintjedoch bislang auszubleiben.1 Gleichwohl darf nicht verkannt werden, dass Rechtsunsicherheiten bei Anwendung und Auslegung des Gesetzes bestehen. Im Folgenden soll der Frage nachge-gangen werden, welche Auswirkungen das AGG auf den Bewerbungsver-fahrensanspruch hat. Dürfen in Zukunft nur noch neutrale Bewerbungen verlangt werden…

Schlagworte

URTEIL ALTER BEHINDERUNG IDENTITÄT EINSTELLUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG RELIGION LEISTUNG EIGNUNG SCHWANGERSCHAFT MENSCHEN PERSONEN ES ROLLE GESUNDHEIT