Der Bewerbungsverfahrensanspruch unter der Geltung des AGG
Böhm, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 1 · S. 364 bis 369
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsge-setz (AGG) wurde am 17. August 2006 verkündet. Es diente der Umsetzung von europäischen Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Seine Verabschiedung war von heftigen Diskussionen begleitet. Die befürchte-te Klagewelle scheintjedoch bislang auszubleiben.1 Gleichwohl darf nicht verkannt werden, dass Rechtsunsicherheiten bei Anwendung und Auslegung des Gesetzes bestehen. Im Folgenden soll der Frage nachge-gangen werden, welche Auswirkungen das AGG auf den Bewerbungsver-fahrensanspruch hat. Dürfen in Zukunft nur noch neutrale Bewerbungen verlangt werden…